Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen, Ihre Anregungen oder Ihre Kritik - für alle Ihre Anliegen haben wir ein offenes Ohr. |
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Der TKP gibt an, welcher Geldbetrag bei einer Werbemaßnahme (etwa für Fernsehspots, Online-Werbung oder Printwerbung) eingesetzt werden muss, um 1.000 Personen einer Zielgruppe per Sichtkontakt (im Radio Hörkontakt) zu erreichen. Der Vorteil dieser Abrechnungsmethode ist i.d.R. ein günstiger TKP. Der Nachteil ist die ungewisse Response-Rate, d.h. Sie wissen vorher nicht, wie viele Personen z.B. auf Ihren Werbebanner tatsächlich klicken werden.
Beispiel
Sie kaufen 400.000 Werbebanner-Einblendungen für 2.000 EUR. Dann berechnet sich der TKP 2.000 / 400.000 * 1000 = 5 EUR
Der CPC gibt an, wie hoch die Vergütung für einen über ein Werbemedium (z.B. Werbebanner) auf die Webseite des Werbetreibenden gelangten Besucher ist. Diese Form der Abrechnung gibt Ihnen die Sicherheit, dass die von Ihnen gebuchte Anzahl Besucher auf Ihre Webseite gelangen, und das unabhängig vom dafür nötigen Werbeaufwand.
Beispiel
Sie kaufen 100.000 Klicks / Besucher für Ihre Webseite für EUR 8.000. Dann berechnet sich der CPC 8.000 / 100.000 = 0,08 EUR
B2C steht für Kommunikations- und Handelsbeziehungen zwischen Unternehmen und Privatpersonen (Konsumenten, Endkunden). Ein Einzelhandel für Schuhe mit oder ohne Online-Shop ist ein Beispiel.
B2B wird für Beziehungen zwischen mindestens zwei Unternehmen oder einem Unternehmen und der öffentlichen Hand benutzt. Ein Groß- bzw. Zwischenhandelsunternehmen oder eine Werbeagentur sind Beispiele für Unternehmen, die praktisch ausschliesslich andere Unternehmen oder die öffentliche Hand als Kunden beliefern.
Hinsichtlich der für die von Werbestrategen durchgeführten Kampagnen nutzbaren Medien und Vorlagen gibt es einige Vorgaben. Für den Fall, dass Sie die Medien selbst anliefern möchten, bitten wir um deren Beachtung. Grundsätzlich gilt:
1. Alle eingesetzten Medien müssen mit den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften in den Ländern, in denen die Medien eingesetzt werden sollen, konform gehen.
2. Das Bild-, Bewegtbild-, Ton- und Textmaterial, welches Sie für Ihre Medien verwenden, muss hinsichtlich der Urheberrechte von Ihnen legal einsetzbar sein.
Werbestrategen arbeitet ausschliesslich mit Stand-Alone-Newslettern. Das sind Newsletter, in denen neben evtl. vorhandener redaktioneller Inhalte ausschliesslich die Werbeanzeige des Kunden zu finden ist. Bei der Gestaltung des Newsletter-Templates gibt es grundsätzlich keine Beschränkungen. Es wird jedoch dringend empfohlen, die Vorlage nicht mehr als 1.000 Pixel breit zu gestalten, um auf möglichst vielen Endgeräten einwandfrei anzeigbar zu sein.
Darüber hinaus sind eMail-Newsletter - Templates im Format HTML / CSS anzuliefern. Die verwendeten Bildmaterialien dürfen entweder von Ihrem Template von Ihrem Server nachgeladen oder dem Template beigefügt werden.
Wenn nichts anderes vereinbart wird, sind Werbebanner in den Dateiformaten GIF, JPEG oder PNG zu fertigen. Das Bildformat muss 468 x 60 Pixel betragen (sog. Full-Size-Format). Andere Datei- und Anzeigeformate sind ausschliesslich nach Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter (m/w) anzuliefern.
Textlink-Anzeigen müssen folgendem Aufbau entsprechen:
1. Zeile (Schlagzeile): max. 25 Zeichen
2. Zeile: max. 35 Zeichen
3. Zeile: max. 35 Zeichen
4. Zeile: Ziel-URL